BVerfG, Beschluss vom 20.03.2020 – 1 BvR 661/20

Verbot einer Demonstration aufgrund Corona; Zuständigkeit des BVerfG in Eilsachen.

Leitsätze:

1. Versammlungen können aufgrund verhängter Landesschutzmaßnahmen verboten werden.

2. Es bedarf des verwaltungsrechtlichen Eilrechtsschutzes vor Anrufung des BVerfG.

3. Die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen ist im Eilverfahren vor dem BVerfG nicht möglich.

Urteil frei zugänglich