Zusammenfassung der Redaktion:
Das BVerfG gibt der Verfassungsbeschwerde der Grünen-Politikerin statt, rügt dabei allerdings den falschen Prüfungsmaßstab der Fachgerichte mit klaren Worten gerügt. Inwieweit Hetzkommentare tatsächlich strafbar sind, bleibt noch zu klären.