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BVerfG, Beschluss vom 19.11.2019 – 2 BvL 22/14 u.a.

BVerfG, Beschluss vom 19.11.2019 – 2 BvL 22/14 u.a.

Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß.

Amtlicher Leitsatz:

Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Beschluss frei zugänglich.