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BVerfG, Beschluss vom 16.10.2020 – 1 BvR 1024/19

BVerfG, Beschluss vom 16.10.2020 – 1 BvR 1024/19

Verletzung der Meinungsfreiheit durch strafrechtliche Verurteilung wegen Richterbeleidigung.

Aus dem Beschluss:

Die Äußerung, der Richter habe sich in ungehöriger Weise – dämlich grinsend – verhalten, indem er ihm – dem Beschwerdeführer – den Hinweis gegeben habe, bei einer zu seinem Nachteil ausgehenden Entscheidung ein von vornherein aussichtsloses Rechtsmittel einzulegen, ist damit anlassbezogenes Mittel zum Zweck der Kritik eines Sachverhaltes, selbst wenn sie in ihrer konkreten Form unsachlich und ehrverletzend ist.

Beschluss frei zugänglich