Die mit § 31b PartG verbundene Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Parteien ist nicht verfassungswidrig.
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem Parteiengesetz.
Die mit § 31b PartG verbundene Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Parteien ist nicht verfassungswidrig.