BVerfG, Beschluss vom 08.12.2020 – 1 BvR 842/19

"FCK BFE" kann strafbare Beleidigung sein.

Aus der Pressemitteilung:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete.

Pressemitteilung Nr. 4/2021