Bayern hat neben anderen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie per Verordnung Ausgangsbeschränkungen verhängt. So darf insbesondere die eigene Wohnung nur noch auf Grund triftiger Gründe verlasen werden.
Wird es dem Bürger dadurch unmöglich, seine Freunde und Eltern zu treffen oder zu demonstrieren, stellt dies zwar einen weitgehenden Eingriff in die Freiheitsgrundrechte dar. Dieser ist aber durch die schwerer wiegende Pflicht des Staates, Gesundheit und Leben seiner Bürger zu schützen, gerechtfertigt und den Betroffenen insbesondere zumutbar.