BVerfG, Beschluss vom 05.07.2019 – 2 BvR 167/18

Wahlfeststellung zwischen gewerbsmäßigem Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei verfassungsgemäß.

Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei verstößt nicht gegen das Grundgesetz. 

Beschluss frei zugänglich