Leitsatz der Redaktion:
Ein Bundesland kann sich auch insoweit nicht auf Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen, wie es zivilrechtlich, als Arbeitgeber, tätig geworden ist.
Die Länder als juristische Personen des öffentlichen Rechts und Hoheitsträger können sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen.
Leitsatz der Redaktion:
Ein Bundesland kann sich auch insoweit nicht auf Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen, wie es zivilrechtlich, als Arbeitgeber, tätig geworden ist.