Leitsatz der Redaktion:
Es begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn ein JVA-Leiter suizidwilligenen Gefangenen die Beschaffung tötlicher Medikamente unter Verweise auf seine Gewissensfreiheit verweigert.
JVA-Leiter kann sich gegenüber Gefangenen nicht ohne weiteres auf Gewissensfreiheit berufen.
Leitsatz der Redaktion:
Es begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn ein JVA-Leiter suizidwilligenen Gefangenen die Beschaffung tötlicher Medikamente unter Verweise auf seine Gewissensfreiheit verweigert.