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BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2020 – 1 BvR 1021/20 u.a.

BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2020 – 1 BvR 1021/20 u.a.

Zur Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen bei gering Gesundheitsgefährdeten zum Schutze stark Gesundheitsgefährdeter.

Der Staat darf die grundrechtlich garantierten Freiheiten gering gefährdeter Bevölkerungsgruppen zum Schutze stark gesundheitsgefährdeter Bevölkerungsgruppen einschränken. Umgekehrt ist er aber nicht verpflichtet, soziale Kontakte aus Gründen des Gesundheitsschutzes möglichst umfassend zu unterbinden.

Pressemitteilung vom 14. Mai 2020