Amtliche Leitsätze:
Geben Verlobte die Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, handelt es
sich um eine Eheschließung im Inland und kann die Ehe daher nur in der hier
vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Eine Eheschließung durch von
Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Trauungsorgan im Ausland (hier:
Behörde in Utah/USA) abgegebene Erklärungen ist unwirksam (...).