BGH, Urteil vom 25.03.2021 – I ZR 203/19

Entgeltpflicht für Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung unterfällt nicht § 270a BGB.

Amtlicher Leitsatz:

b) Eine Vereinbarung, die den Schuldner bei Wahl der Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" oder "PayPal" zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet, verstößt nicht gegen § 270a BGB, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von § 270a BGB vereinbart wird.

Pressemitteilung Nr. 067/2021