BGH, Urteil vom, 21.07.2021 – VIII ZR 254/20

Dieselskandal: Anspruch auf Ersatzlieferung des Nachfolgemodells nur binnen zwei Jahren ab Vertragsschluss.

Leitsätze der Redaktion (basierend auf Pressemitteilung):

1. Ist ein Neuwagen auf Grund des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft, kann der Käufer gem. § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB Nachlieferung verlangen.

2. Die Nachlieferung ist nicht deshalb unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB), weil anstelle des ursprünglich erworbenen Fahrzeugmodells zwischenzeitlich ein Nachfolgemodell (Facelift, Modellpflegemaßnahme, neue Baureihe/Generation) auf den Markt getreten ist. Vielmehr entspricht es grundsätzlich dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, dass sich die "Beschaffungspflicht" des Verkäufers in einem solchen Fall auch auf ein Nachfolgemodell erstrecken soll.

3. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung eines Nachfolgemodells kann nur binnen eines Zeitraums von zwei Jahren ab Vertragsschluss geltend gemacht werden.

Pressemitteilung Nr. 140/2021