BGH, Urteil vom 20.07.2021 – VI ZR 533/20

Dieselskandal: Schadensersatz auch bei Weiterverkauf unter Erhalt einer "Wechselprämie".

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Weiterverkauf eines mit unzulässiger Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs lässt einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB nicht entfallen. Allerdings ist der Verkaufserlös vom Schadensersatzanspruch abzuziehen.

2. Eine "Wechselprämie", die der Kunde bei Inzahlunggabe seines betroffenen Fahrzeugs bei einem anderen Fahrzeughersteller erhält, ist nicht vom Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB abzuziehen.

Pressemitteilung Nr. 137/2021