BGH, Urteil vom 18.09.2020 – V ZR 28/20

Durch Grunddienstbarkeit gesichertes Recht einer Nutzung "als Übergang" beinhaltet Überquerung mit Kfz.

Amtlicher Leitsatz:

Das durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Recht, ein Grundstück „als Übergang zu benutzen“ berechtigt auch dazu, dieses mit einem Kraftfahrzeug zu überqueren; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich eine Beschränkung in eindeutiger Weise aus den bei der Auslegung der Grundbucheintragung berücksichtigungsfähigen Umständen ergibt.

Urteil frei zugänglich