BGH, Urteil vom 17.12.2020 – VI ZR 739/20

Dieselskandal: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs ab Kenntnis eigener Betroffenheit.

Die Verjährung eines Anspruchs gegen den Fahrzeughersteller auf Schadensersatz aus § 826 BGB wegen Einbaus einer illegalen Motorsteuerungssoftware beginnt mit Kenntnis vom "Dieselskandal" im Allgemeinen und der Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs als eines von vielen Millionen, in die eine illegale Motorsteuerungssoftware eingebaut wurde. Sicheres Wissen darüber, ob der Einbau der Motorsteuerungssoftware durch verfassungsmäßig berufene Vertreter veranlasst war (§ 31 BGB), ist demgegenüber nicht erforderlich. Vielmehr mussten die dem Betroffenen bekannten Gegebenheiten, namentlich der Umstand, dass die Software in vielen Millionen Fahrzeugen verbaut wurde sowie die hiermit verbunden Risiken, den Schluss nahelegen, dass der Einbau der Motorsteuerungssoftware auf einer Strategieentscheidung beruhte, welche wiederum naheliegenderweise nicht von einem untergeordneten Mitarbeiter im Alleingang getroffen worden sein konnte.

Urteil frei zugänglich