BGH, Urteil vom 12.01.2021 – VI ZR 662/20

Haftungssausschlus des § 8 Nr. 2 StVG bei Beschädigung des eigenen mit fremdem Kfz.

Leitsatz der Redaktion:

Haftungsausschluss des § 8 Nr. 2 StVG greift auch ein, wenn der Kraftfahrzeugführer mit einem fremden Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall seinen eigenen Pkw beschädigt.

Urteil frei zugänglich