Leitsatz der Redaktion:
Haftungsausschluss des § 8 Nr. 2 StVG greift auch ein, wenn der Kraftfahrzeugführer mit einem fremden Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall seinen eigenen Pkw beschädigt.
Haftungssausschlus des § 8 Nr. 2 StVG bei Beschädigung des eigenen mit fremdem Kfz.
Leitsatz der Redaktion:
Haftungsausschluss des § 8 Nr. 2 StVG greift auch ein, wenn der Kraftfahrzeugführer mit einem fremden Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall seinen eigenen Pkw beschädigt.