Amtlicher Leitsatz:
Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung.
Für den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks ist zwar ein Widerrufsgrund erforderlich, allerdings muss dieser dem Beschenkten nicht mitgeteilt werden.
Amtlicher Leitsatz:
Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung.