BGH, Urteil vom 10.09.2019 – XI ZR 7/19

Unwirksame Klausel über Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei Darlehensablösung.

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Klausel "4. Sonstige Kredite 4.8 Sonstige Entgelte … Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €" ist bei Bankgeschäften mit Verbrauchern unwirksam.

Pressemitteilung 10.09.2019 Nr. 117/2019