Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Klausel "4. Sonstige Kredite 4.8 Sonstige Entgelte … Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €" ist bei Bankgeschäften mit Verbrauchern unwirksam.
Unwirksame Klausel über Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei Darlehensablösung.
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Klausel "4. Sonstige Kredite 4.8 Sonstige Entgelte … Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €" ist bei Bankgeschäften mit Verbrauchern unwirksam.