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BGH, Urteil vom 09.12.2020 – VIII ZR 238/18 u.a.

BGH, Urteil vom 09.12.2020 – VIII ZR 238/18 u.a.

Maklerkosten für Erwerb von Wohneigentum infolge Auszugs wegen Vermieterpflichtverletzung kein ersatzfähiger Schaden.

Aus der Pressemitteilung:

Der (...) VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen kann.

Pressemitteilung Nr. 158/2020