BGH, Urteil vom 05.11.2019 – XI ZR 650/18 u.a.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt nicht in jedem Fall zum Außerkraftsetzen der Widerrufsfrist.

Die Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Finanzierungsdarlehens zum Erwerb eines Kfz ist nicht schon deshalb unwirksam, sodass die Widerrufsfrist außer Kraft gesetzt würde, weil Informationen über ein außerordentliches Kündigungsrecht fehlen oder die im Fall des Widerrufs anfallende Zinszahlung lediglich mit 0,00 Euro beziffert wird. 

Pressemitteilung Nr. 143 vom 05.11.2019