BGH, Beschluss vom 19.05.2020 – 4 StR 140/20

Habgier durch Absicht, langristig Versorgungsleistungen in JVA zu erhalten.

Wer den Tod einer anderen Person billigend in Kauf nimmt, um durch Begehung einer schweren Straftat langfristig Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung in einer Justizvollzugsanstalt zu erhalten, erfüllt das Mordmerkmal der Habgier.

Beschluss frei zugänglich