Leitsatz der Redaktion:
Hinterlist i.S.V. § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB entfällt nicht, weil der Täter seine Verletzungsabsicht aufgibt, nachdem er das Opfer in eine Falle gelockt hat.
Aufgeben der Verletzungsabsicht unmittelbar vor der Tat lässt Hinterlist nicht entfallen.
Leitsatz der Redaktion:
Hinterlist i.S.V. § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB entfällt nicht, weil der Täter seine Verletzungsabsicht aufgibt, nachdem er das Opfer in eine Falle gelockt hat.