BGH, Beschluss vom 10.02.2021 – 1 StR 500/20

Tötung durch Feuer erfüllt nicht automatisch das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels.

Leitsatz der Redaktion:

Dass der Täter innerhalb des Hauses einen kleinen Eimer Benzin in Richtung seines Opfers ausschüttet und das Benzin in Tötungsabsicht in Brand setzt, rechtfertigt nicht automatisch den Schluss darauf, dass der Täter ein Ausgreifen des Feuers auf Nachbargebäude oder die Gefährdung von Feuerwehrkräften billigend in Kuaf genommen hat.

Beschluss frei zugänglich