BAG, Urteil vom 27.05.2020 – AZR 247/19

Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung während Kündigungsschutzprozess.

Amtlicher Leitsatz:

Wird ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiterbeschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist.

Urteil frei zugänglich