BAG, Urteil vom 25.01.2023 – 10 AZR 116/22

Anspruch auf Weihnachtsgeld – trotz fortdauernder Arbeitsunfähigkeit.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Bei der Zahlung, die über das arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalt hinaus geht (z.B. Weihnachtsgeld), ist nach §§ 133, 157 BGB auslegen, ob der Arbeitgeber sich nur zu dieser konkreten Zahlung oder zu zukünftigen Zahlungen verpflichtet hat.
  2. Dies wird anzunehmen sein, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen.
  3. Für Weihnachtsgeld gilt dementsprechend, dass eine dreimalige vorbehaltslose Zahlung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände dagegen sprechen oder der Arbeitsgeber bei der Zahlung eine Verbindlichkeit ausgeschlossen hat.

Urteil frei zugänglich.