BAG, Urteil vom 19.11.2019 – 7 AZR 582/17

Wirksamkeit der Vereinbarung einer auf die (Bade-)Saison begrenzten Beschäfitung im unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Aus der Pressemitteilung:

Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht.

Pressemitteilung Nr. 39/19

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