BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18

Aufhebungsvertrag auch bei Abschluss in Privatwohnung nicht gem. § 355 BGB widerrufbar.

Amtliche Leitsätze:

1. Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags kann nicht gemäß § 355 BGB widerrufen werden.

2. Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch unwirksam, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.

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