Amtlicher Leitsatz:
Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgeberähnliche Person.
Eine mit Campuslizenz abrufbare Entscheidungsbesprechung von Prof. Dr. Felipe Temming finden Sie bei beck-online.