Redaktionelle Leitsätze:
- Der Reiseveranstalter muss nicht jedem Hotelgast eine Liege zur Verfügung stellen. Vielmehr muss die Liegenanzahl in einem angemessenen Verhältnis zu Auslastung und zur Anzahl der Gäste stehen.
- Wenn die Liegen zwar zur Verfügung stehen, aber nicht nutzbar sind, weil andere Hotelgäste diese mit Handtüchern reservieren, ohne sie zu nutzen, ist der Reiseveranstalter zum Einschreiten verpflichtet.
- Es ist auch nicht die Aufgabe der Gäste die fremden Handtücher zu entfernen oder selbst Liegen zu reservieren. Dies wäre unzumutbar, da es zu Streitigkeiten mit anderen Hotelgästen kommen könnte.