Radaktioneller Leitsatz der Bayerischen Staatskanzlei:
Ein über eine Onlinewache der Polizei eingereichter Strafantrag genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 158 Abs. 2 StPO. (Rn. 5)
Bei "Online-Wache" eingereicherter Strafantrag genügt nicht Schriftformerfordernis des § 158 Abs. 2 StPO.
Radaktioneller Leitsatz der Bayerischen Staatskanzlei:
Ein über eine Onlinewache der Polizei eingereichter Strafantrag genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 158 Abs. 2 StPO. (Rn. 5)