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FODAHEMM – Forschungsfreiheit vs. Datenschutz: wie können Hemmnisse beseitigt werden?

FODAHEMM – Forschungsfreiheit vs. Datenschutz: wie können Hemmnisse beseitigt werden?

Leitung:  Prof. Dr. Margrit Seckelmann; Jun.-Prof. Dr. Stefanie Büchner
Team:  Ass. iur. Friederike Knoke; Tim Albrecht, M.A.
Jahr:  2023
Förderung:  387.020 € durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Laufzeit:  1/2023 - 12/2025

Forschungsziel

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und die Forschungsfreiheit andererseits können in vielfältiger Weise in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen - das interdisziplinäre Forschungsprojekt FODAHEMM beleuchtet dieses Spannungsverhältnis in Kooperation mit dem Institut für Soziologie der Leibniz Universität Hannover (ISH) aus rechtswissenschaftlicher und soziologischer Perspektive, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Forschungsinstitutionen und der Gesetzgebung Empfehlungen zum Abbau etwaiger datenschutzrechtlicher Hemmnisse im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben an die Hand zu geben.

Forschung genießt grundrechtlichen Schutz und ist für den Erkenntnisgewinn oftmals auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten angewiesen. Daher können datenschutzrechtliche Anforderungen direkten Einfluss auf die Durchführung von Forschungsprojekten haben und Forschende sehen sich oftmals Unsicherheiten hinsichtlich der für die Forschungsarbeit einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen gegenüber. Fehlt es diesbezüglich an klaren gesetzlichen Vorgaben? Wie weit reichen die Forschungsprivilegierungen und das Forschungsgeheimnis? Sorgt die derzeitige Situation dafür, dass Forschungspotentiale nicht vollständig ausgeschöpft werden?

FODAHEMM nähert sich diesem Gegenstand in analytischer und beratender Weise, erforscht die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und untersucht die praktischen Umgangsweisen mit bestehenden Datenschutzkomplexitäten von mit diesen Fragestellungen befassten Akteurinnen und Akteuren der Hochschul- und Forschungslandschaft einschließlich der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst. Die Verschränkung der gewonnenen Erkenntnisse soll eine Entwicklung von Lösungsansätzen ermöglichen, die die Belange der beteiligten Interessengruppen aufgreifen und praxisorientiert abbilden.