Prof. Dr. Margrit Seckelmann hielt in diesem Rahmen einen Vortrag zu „Selbstreferentielle Grundrechtsdefinition: Kunst, Kommunikation, Religion“ und konzentrierte sich hierbei vor allem auf die Kunstfreiheit. Sie hatte dabei die Gelegenheit, ihre Kommentierung von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 (1. Var.) GG einem Publikum aus Staatsrechtslehrerinnen vorzustellen, die in Kürze im Berliner Kommentar (hg. von Wolfram Höfling, Stephan Rixen und Steffen Augsberg) erscheinen wird.