Am Institut für Rechtsinformatik wurde das Kompetenzzentrum für eSport-Recht (Ke§H) von Prof. Dr. Margrit Seckelmann, M.A. und Ass. iur. Andreas H. Woerlein, LL.M. gegründet. Mit dem Kompetenzzentrum soll die Forschung an der Universität Hannover um den juristischen Aspekt des eSports erweitert werden.
Nach hoffnungsvollen Ankündigungen im zurückliegenden Koalitionsvertrag schien die bundes- und landesrechtliche Implementierung des eSports beinahe gesichert. Sogar von der Schaffung einer olympischen Perspektive war die Rede. Gut vier Jahre später hat sich auf beiden föderalen Ebenen kaum etwas getan. Vermeintliche Ausnahmen wie § 22 Nr. 5 BeschV zur Regelung des eSport-Visums stoßen auf berechtigte Kritik in der Literatur. Hinzu tritt, dass die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag bereits verhaltener mit Versprechungen an die eSport-Szene umgeht.
Dennoch ergeben sich nach wie vor zahlreiche juristische Fragestellungen, die den eSport betreffen. Von Arbeitnehmerfragen über Vertragsgestaltung bis hin zum Jugendschutz und (vermeintlichen) Problemen wie Cheatbots und Doping im eSport. Auch bei der glücksspielrechtlichen Einordnung von Wetten auf eSport-Events zeigt sich seit Jahren eine erhebliche Divergenz zwischen staatsvertraglicher Regulierung und Marktrealität. Der neue GlüStV 2021 hat es hierbei versäumt, ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für Anbieter und Spieler herzustellen.
Das Kompetenzzentrum möchte sich künftig dieser und weiteren Fragestellungen annehmen, um als Ansprechpartner für Behörden, Politik und Verbände zu fungieren. Die Forschung und Lehre innerhalb der Juristischen Fakultät in Hannover soll hierbei durch entsprechende Veranstaltungen und Seminare vorangetrieben werden, um für die Brisanz der Thematik zu sensibilisieren.