Ein bunt gemischtes Publikum, bestehend aus ca. 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Reihen der Arbeitgeber, Betriebsräte, Verbände und Gewerkschaften, der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie der Studierendenschaft, folgte der Einladung der Gemeinsamen Initiative der hiesigen arbeitsrechtlichen Lehrstühle (Prof. Dr. Roland Schwarze – Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, und Prof. Dr. Felipe Temming – Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht), der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (vertreten durch stv. Hauptgeschäftsführer Ass. iur. Christoph Meinecke) und des DGB Region Niedersachsen-Mitte (vertreten durch Geschäftsführer Torsten Hannig).
Die Veranstalter freuten sich, als Vortragenden dieses Mal Herrn Prof. Dr. Stephan Gräf – Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Würzburg – begrüßen zu dürfen. Professor Gräf sprach zu dem Thema „Das digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften“. Anknüpfungspunkt hierzu war die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2025 – 1 AZR 33/24, in der der Gewerkschaft IG BCE ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb der Firma Adidas versagt wurde und die Gewerkschaft somit kein Recht aus Art. 9 Abs. 3 GG herleiten konnte, zur Mitgliederwerbung u.a. dienstliche E-Mail Adressen der Beschäftigten übermittelt zu bekommen oder auf der Startseite des arbeitgeberischen Intranets zu werben.
Professor Gräf stellte die bisherige Entwicklung des gewerkschaftlichen Zugangsrechts dar und verknüpfte dabei stets Gedanken zum herkömmlichen, analogen Zugangsrecht mit denen zum neuen, digitalen Zugangsrecht. Als zentrales Problem kristallisierte sich – wie so oft im Geltungsbereich des Art. 9 Abs. 3 GG – das Untätigbleiben des Gesetzgebers und die daraus resultierende notwendige Rechtsfortbildung durch die Gerichte heraus. Abschließend wurden der Referentenentwurf zum Tariftreuegesetz diskutiert, der punktuelle digitale Zugangsrechte erstmals gesetzlich regeln wollte sowie Möglichkeiten zur (freiwilligen) sozialpartnerschaftlichen Vereinbarung.
Nach der anschließenden Diskussionsrunde klang der Abend im Foyer des Hörsaalgebäudes bei Schnittchen, Getränken und angeregten Gesprächen aus.
Verfasst von Sören Ebbecke.
Veranstaltungen für Studierende
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