Liebe Studierende,
das Jahr neigt sich dem Ende zu, die vorlesungsfreie Zeit steht vor der Tür. Im Namen der Juristischen Fakultät möchte ich es daher nicht versäumen, Ihnen allen für die bevorstehenden Festtage und das Jahr 2020 die besten Wünsche zu übermitteln. Insbesondere unsere Erstsemesterstudierenden, die mit dem Beginn ihres Studiums im Oktober einen wichtigen und aufregenden Lebensabschnitt begonnen haben, möchte ich auf diesem Wege noch einmal herzlich willkommen heißen. Wir hoffen, Sie konnten erfolgreich in Ihr Studium starten.
Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück, sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus studentischer Perspektive: Erst kürzlich veranstaltete das Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Juristischen Fakultät Hannover unter der wissenschaftlichen Leitung von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M und Herrn Prof. Dr. Hermann Butzer den Hannoverschen Sozialrechtstag. Bereits im Mai waren Jurastudierende aus ganz Deutschland zu Gast in Hannover, als an unserer Fakultät die 8. Bundesfachschaftentagung der Juristischen Fachschaften Deutschlands stattfand. Dies wurde durch großes Engagement der Mitglieder der Fachschaft Jura Hannover möglich gemacht. Darüber wurde im Frühsommer in unseren Räumlichkeiten die 38. Strafrechtslehrertagung ausgerichtet. Der Einladung des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Juristischen Fakultät unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier und Prof. Dr. Susanne Beck folgten über 250 Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer aus dem gesamten deutschsprachigen Raum, um über die strafrechtliche Fahrlässigkeitshaftung zu diskutieren. Zum Jahresabschluss hieß die Juristische Fakultät dann Anfang Dezember Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Universitäten aus dem internationalen ELPIS-Netzwerk zu der wissenschaftlichen Tagung „Innovative Teaching in European Legal Education“ willkommen.
Für die Studierenden der Fakultät konnte zum Wintersemester 2019/20 das ohnehin schon vielfältige Schwerpunktangebot mit dem neuen Schwerpunktbereich 9 „Versicherungsrecht und Medizinrecht“ weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wurde die Schwerpunktordnung unter anderem dahingehend geändert, dass der Verbesserungsversuch nun auf ein Semester verkürzt werden kann und der Methodenlehrenachweis als Zulassungsvoraussetzung entfällt. Damit wurde das Studium zugunsten der Studierenden weiter verschlankt.
Außerdem wurde die Regelstudienzeit für den Studiengang Rechtswissenschaften bundesweit auf 10 Semester verlängert und somit an die tatsächliche durchschnittliche Studienzeit angepasst. Dadurch verlängert sich parallel auch die maximale Bezugsdauer von BAföG für Studierende der Rechtswissenschaften.
Auch für das kommende Jahr sind neue Projekte geplant, um die Qualität des Studiums an unserer Fakultät zu sichern und unsere Lehrangebote weiter auszubauen. Nutzen Sie die vorlesungsfreie Zeit, um sich zu erholen und für die anstehenden Herausforderungen in den kommenden Monaten zu stärken.
Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Zeit und verbleibe bis zum Vorlesungsbeginn im neuen Jahr mit besten Grüßen.
Ihr
Claas Friedrich Germelmann
Studiendekan