Juristische Fakultät News & Veranstaltungen Neuigkeiten
Arbeiten mit oder gegen das aktuelle Sexualstrafrecht: Rückblick auf die Podiumsdiskussion der Fachschaft

Arbeiten mit oder gegen das aktuelle Sexualstrafrecht: Rückblick auf die Podiumsdiskussion der Fachschaft

© Vivien-Christina Laue | Juristische Fakultät Hannover
V.l.n.r.: Jan Alexander Wolf, Dr. Claudia Keiser, Klaus Nietzschmann, Daniel Brunkhorst, Hanna Ehlers

Am 31. Juli 2024 veranstaltete die Gleichstellungskommission des Fachschaftsrates Jura eine Podiumsdiskussion zur praktischen Arbeit mit dem Sexualstrafrecht.

Das Panel setzte sich aus Dr. Claudia Keiser, Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Leibniz Universität Hannover, Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst und Klaus Nietzschmann, Ehrenamtlicher der Opferhilfe „Weißer Ring“, zusammen und wurde von den Studierenden Jan Alexander Wolf und Hanna Ehlers moderiert.

Nach einer kurzen Einführung in die Thematik inklusive Triggerwarnung durch Herrn Wolf und Frau Dr. Keiser, in ihrer Position als Lehrbeauftragte, stellten sich die Teilnehmenden kurz selbst vor und erzählten von ihrer Arbeit mit dem Sexualstrafrecht.

Danach gab jeder sein erstes Statement ab, wobei Herr Brunkhorst den ersten Impuls gab, indem er auf die Begrifflichkeit „Täter“ einging und ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hinwies.

In der folgenden Diskussion nannte Frau Keiser, die sich bezüglich Sexualdelikten ausschließlich für die Opfer einsetzt, das Problem, dass ihre Klienten oft Zweifel haben. Sie fragen sich, ob ihre Erfahrungen und Schilderungen ausreichend für eine Anklage sind. Dagegen trug Herr Brunkhorst vor, dass er viele Anklagen bearbeite, die dann nicht zugelassen werden, weil die Tatbestände oft nicht erfüllt seien. Beide haben gegensätzliche Erfahrungen mit Ihren Klient:innen und sind in Vielem nicht einer Meinung. Doch Sie sind sich einig, dass das Sexualstrafrecht Bestandteil der juristischen Ausbildung sein sollte. Nicht nur um entbehrliche Anklagen durch Staatsanwaltschaft oder Anwaltschaft zu vermeiden, sondern auch um den Studierenden Berührungsängste mit dem Fach zu nehmen und ein Grundverständnis für die Tatbestände zu schaffen.

In Politik und Gesellschaft herrschen sowohl große Berührungsängste mit dem Thema als auch eine allgemeine Unsicherheit und Unwissenheit. Gleichzeitig wird der Ruf nach vollumfänglicher, schwerer Bestrafung von Sexualstraftätern in der Gesellschaft lauter, was den Druck auf die Gesetzesänderungen erhöht. Herr Brunkhorst empfindet die Erweiterungen des Sexualstrafrechts als künstliche Ausweitungen, denen es nicht bedarf. Als Beispiel nannte er etwa Mangas, die mit kinderpornografischen Inhalten gleichgestellt würden und Durchsuchungsbeschlüsse legitimierten.

Weiterhin sprach Herr Nietzschmann den Wunsch aus, gegenüber den Opfern von sexuellen Übergriffen mehr Rücksicht walten zu lassen und den Gerichtsprozess sowie die vorherigen Befragungen der Polizei weniger retraumatisierend zu gestalten.

Zum Abschluss der Diskussion war noch kurz Zeit für Fragen aus dem Publikum, die nochmal willkommene Impulse gaben. Unter anderem wurde über die Angemessenheit der Anforderungen an einen Durchsuchungsbefehl diskutiert. Es folgten die abschließenden Statements aller Beteiligten.

Schließlich wies Frau Ehlers auf die hohe Schutzbedürftigkeit der sexuellen Selbstbestimmung hin und appellierte an ein dementsprechend hohes Interesse an aufklärenden Ermittlungen.

Die Gleichstellungskommission und die Moderator:innen des Abends bedanken sich an dieser Stelle nochmals bei den Teilnehmenden des Panels und den zahlreichen Zuschauer:innen.

Bildergalerie

Eine kleine Galerie mit Eindrücken von der Veranstaltung finden Sie hier.

Hinweis auf Unterstützungs- und Beratungsangebote

  • Die Gleichstellungskommission des FSR Jura ist bei Fragen, Problemen oder Anregungen per Mail erreichbar.
  • Darüber hinaus setzt sich auch die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät mit Unterstützung ihrer Vertreterinnen für die Einhaltung der Gleichstellungsgrundsätze der Leibniz Universität ein.
  • Weitere Anlaufstellen an der Leibniz Universität Hannover sind die Gleichstellungsgremien der Fachschaften, Fakultäten oder der Universität. Besonders wird auf das Hochschulbüro für Chancenvielfalt hingewiesen.
  • Allgemein sind der Weiße Ring, der Frauennotruf Hannover oder das Netzwerk ProBeweis (zur Sicherung von forensischen Beweisen) zu nennen.

Verfasst von Hanna Ehlers.

Was ist die Fachschaft?

Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Interessenvertretung der Studierenden an der Juristischen Fakultät. Umgangssprachlich spricht man manchmal auch von der „Fachschaft Jura Hannover“, aber das ist nicht ganz richtig. Die Fachschaft sind nämlich alle Jurastudierenden in Hannover. Die Fachschaft wählt einmal im Jahr den Fachschaftsrat, der dann die Interessen der Fachschaft vertritt. Nach § 20 NHG sind das nicht nur hochschulpolitische Interessen, sondern auch soziale und kulturelle Belange und die Förderung der politischen Bildung. Weitere Informationen…

Kontakt

Verfasst von LT