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Sanitätsdienst der Bundeswehr und das DRK im Krisenfall: Rückblick auf das 6. Hannoversche Gespräch zum humanitären Völkerrecht

Sanitätsdienst der Bundeswehr und das DRK im Krisenfall: Rückblick auf das 6. Hannoversche Gespräch zum humanitären Völkerrecht

© Paul-Luca Henkel | DRK-Region Hannover e.V.

Nach nunmehr fünf erfolgreich durchgeführten Veranstaltungen starteten die „Hannoverschen Gespräche zum Humanitären Völkerrecht“ des Deutschen Roten Kreuzes – Region Hannover e.V. und des Instituts für Internationales Recht (Lehrstuhl Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M.) der Leibniz Universität Hannover frisch ins Jahr 2025.

Die Veranstaltung am Dienstag, den 14. Januar 2025, stand unter dem Motto „Der Sanitätsdienst der Bundeswehr und die Rolle des DRK im Kriegs- und Krisenfall“ und fand von 18:00 bis 20:00 Uhr im WiWi-Foyer am Königsworther Platz statt.

Unter diesem Motto widmete sich die Veranstaltung der traditionellen und künftigen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr, dem DRK sowie anderen Hilfsorganisationen. Während diese Zusammenarbeit in der Vergangenheit vor allem auf die gemeinsame Bewältigung von Katastrophenlagen im In- und Ausland ausgerichtet war – mit der Bundeswehr als Unterstützer der zivilen Seite –, zeichnet sich angesichts der veränderten Bedrohungslage durch das aggressive Auftreten Russlands ein Wandel ab.

Hierzu referierten Frau Dr. Heike Spieker (DRK-Generalsekretariat) und Dr. Tim Fiedler (Sanitätsdienst der Bundeswehr). Frau Dr. Spieker eröffnete die Diskussion mit ihrem Impuls zum Thema „Die Rolle des DRK in Krieg und Katastrophe“. Herr Dr. Fiedler ergänzte diesen Impuls mit einem kurzen Vortrag zum Thema „Missachtung der Schutzzeichen in aktuellen bewaffneten Konflikten und mögliche Ableitungen für die Führungs- und Einsatzgrundsätze der Sanitätsdienste der NATO“.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Stefan Birkner.

Frau Dr. Spieker bereitete den Boden für die weitergehende Diskussion zunächst mit einer Einführung in den rechtlichen Rahmen für die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie für den Katastrophenschutz. Sie lieferte insbesondere eine für die weitere Diskussion aufschlussreiche Analyse der Aufgaben der Bewegung. Intensiv diskutiert wurde dann auch die völkerrechtliche Einbettung des Zivilschutzes und seine praktischen Implikationen. Ist eine Einbeziehung Privater in eine umfassende Verteidigungsstrategie („Total Defense“) realistisch umsetzbar?

Futter für die anschließende Diskussion lieferte auch die Frage der mitwirkenden Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durch das DRK. Dies schon vor dem Hintergrund der Grundsätze Menschlichkeit, Unparteilichkeit sowie Neutralität des DRK im Fall der Unterstützung alliierter Kräfte im Kriegsfall (Host Nation Support). Betrachtet man die geografische Lage Deutschlands als „Drehscheibe“ für die NATO-Truppen im Fall eines potenziellen Konflikts, kommt dieser Frage eine erhebliche Bedeutung zu.

Neben praktischen Erfahrungsberichten griff Dr. Tim Fiedler dann die Frage der Schutzzeichen und ihre Bedeutung in seinem Impuls vertieft auf. Zwar achten die meisten Staaten die international anerkannten Schutzzeichen, jedoch stehen Streitkräfte in Zeiten hybrider und asymmetrischer Bedrohungslagen verstärkt nichtstaatlichen Akteuren gegenüber. Insbesondere die Erfahrungen aus Afghanistan haben gezeigt, dass Schutzzeichen als besonders „wertvolles“ Ziel wahrgenommen wurden – ein Problem, das nicht allein auf den Konflikt in Afghanistan beschränkt ist. Als mögliche Reaktion könnte die verstärkte Förderung der Kenntnis über die Schutzzeichen dienen. Dies sei interessanterweise häufig Aufgabe der Zivilgesellschaft und insbesondere des DRK.

Die anschließende, aufschlussreiche Diskussion mit dem Publikum zeigte einmal mehr, wie klärungsbedürftig dieses hochrelevante Thema sowohl aus praktischer als auch aus rechtlicher Perspektive noch ist.

Insbesondere die Frage, wie der „Operationsplan Deutschland“, der unter Einbeziehung von Bund, Ländern und Kommunen sowie den Blaulichtorganisationen – darunter auch das DRK – eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Verteidigung sicherstellen soll, wurde intensiv und kontrovers diskutiert. Zwar plant die Bundeswehr derzeit die Aufstellung einer Heimatschutzdivision als vierten Großverband des Heeres. Diese soll aus Reservisten und aktiven Soldaten bestehen und für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zuständig sein. Unklar blieb in der Diskussion allerdings, wie es gelingen kann, diesen Verband auch personell zu füllen.

Bereits jetzt ist klar: Es bedarf mehr Personals. Doch wie kann dieses Personal gewonnen werden? Intensiv diskutiert wurde hier die Frage der Freiwilligkeit der Beschäftigung und ob das Ehrenamt nach der derzeitigen Lage überhaupt noch ausreichend in der Lage ist, Personal zu rekrutieren. Falls verstärkt auf hauptamtliche Mitarbeiter gesetzt werden soll, stellt sich auch hier die Frage nach den geeigneten Maßnahmen zur Personalgewinnung. Setzt man auf ein System der Anreize, oder bedarf es einer gesetzgeberischen Lösung?

Die Veranstaltung machte eindrucksvoll deutlich, dass die Herausforderungen, die mit der neu entstandenen Sicherheitslage verbunden sind, wahrscheinlich eine tiefgreifende strukturelle, ethische und organisatorische Neubewertung der bisherigen Aufstellung notwendig machen. Zudem wurde klar, dass es einer verstärkten gesamtgesellschaftlichen Diskussion bedarf, die die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, DRK und anderen Hilfsorganisationen zum Gegenstand hat – nicht zuletzt, um eine effektive, rechtskonforme und gesellschaftlich akzeptierte Unterstützung der Akteure sicherzustellen.

Großer Dank gilt wie immer dem Deutschen Roten Kreuz – Region Hannover e.V. für die Realisierung des Projekts, dem gesamten Team der Juristischen Fakultät sowie dem Team des Lehrstuhls von Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M., für die organisatorische Unterstützung. Schließlich geht ein besonderer Dank auch an die zahlreichen Teilnehmenden für die anregenden Diskussionen.

Verfasst von Vincent Widdig.

Ausblick

Die nächste Ausgabe der Hannoverschen Gespräch zum humanitären Völkerrecht findet am 14. April 2025 zum Thema "Wahrheit oder Täuschung? Medien, Misinformationen und bewaffnete Konflikte" statt.

Verfasst von LT