Am 10. Mai 2021 hielt Herr RA Dr. Andreas Meyer im Rahmen der Vorlesung Kapitalmarktrecht (Schwerpunktbereich 3) auf Einladung von Frau Prof. Dr. Petra Buck-Heeb und der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht einen Onlinevortrag zum Thema „MAR-Praxisprobleme für Emittenten“.
Dr. Meyer ist bei der Deutsche Bank AG als Managing Director and Associate General Counsel tätig. Als Autor und Herausgeber zahlreicher Handbuch- und Kommentarpublikationen sowie vielen Aufsätzen ist er ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet.
Schwerpunktmäßig behandelt wurde dabei die Ad-hoc-Mitteilungspflicht des Emittenten nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Im Zusammenhang damit erläuterte Dr. Meyer aus wissenschaftlicher wie praktischer Sicht die Frage, wann überhaupt eine Insiderinformation vorliegt und setzte sich dabei u.a. mit der einschlägigen Rechtsprechung des BGH und des EuGH auseinander. Die Thematik war für die Zuhörerschaft schon aufgrund zahlreicher, derzeit in der Presse vielfältig thematisierter Fälle spannend. Das große Interesse spiegelte sich ebenfalls in der Diskussion, die sich dem knapp einstündigen Vortrag anschloss.
Über den Schwerpunktbereich 3
Der Schwerpunkt 3 (Handel, Wirtschaft und Unternehmen) bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, sich mit Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrechts auseinanderzusetzen und sich dabei auf eines der drei Rechtsgebiete zu spezialisieren. In den Pflichtfächern werden die Grundlagen der drei Rechtsbereiche vermittelt.
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Über das Schwerpunktstudium
Informationen über das Schwerpunktstudium und die neun Schwerpunktbereiche der Juristischen Fakultät Hannover finden Sie hier.