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Reform des Jurastudiums: Student der Fakultät veröffentlicht Artikel bei "F.A.Z. Einspruch"

Reform des Jurastudiums: Student der Fakultät veröffentlicht Artikel bei "F.A.Z. Einspruch"

© Juristische Fakultät Hannover

Die Juristenausbildung hat sich seit 1869 nur geringfügig geändert. Zahlreiche Reformvorschläge werden immer wieder diskutiert, aber trotz großer Unzufriedenheit nie umgesetzt. Woran liegt das?

Mit Fragen rund um dieses Thema haben sich drei Juristen, unter ihnen auch ein Student unserer Fakultät, auseinander gesetzt:

Martin Suchrow studiert Rechtswissenschaften in Hannover und arbeitet als Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Sozialrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf sowie bei der Legal Clinic.

Gemeinsam mit Til Martin Bußmann-Welsch und Arne P. Wegner (beide wissenschaftliche Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin) beschäftigte er sich mit der Entwicklung der juristischen Ausbildung. Ihre Ergebnisse haben sie in einem Artikel für die  Frankfurter Allgemeine Zeitung in der Rubrik "F.A.Z. Einspruch" unter dem Titel "Was bisher nicht geschah (und warum)" zusammengetragen.

Im Folgenden finden Sie hiervon einen kleinen Ausschnitt. Zu dem gesamten Artikel gelangen Sie hier.

Was bisher nicht geschah (und warum)

Um die nicht abreißen wollenden Diskussionen, um eine Reform der Juristenausbildung zu begreifen, lohnt ein Blick in die Vergangenheit: Die zweistufige juristische Ausbildung beruht im Wesentlichen auf einer 1869 in Preußen durchgeführten Reform. Sie hatte zum Ziel, die bis dahin dreistufige Ausbildung zu bündeln und zu verkürzen. Ein 1954 von der Justizministerkonferenz (JuMiKo) ins Leben gerufener Arbeitskreis, der sich mit Reformfragen beschäftigen sollte, hat zwar eine Reihe punktueller Änderungen bewirkt. Zu einer grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung ist es seit 1869 indessen nicht gekommen. Der letzte umfassende Versuch war die in den 1970er Jahren in acht Bundesländern parallel und modellhaft eingeführte, einstufige Ausbildung.

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Aktuelle Diskussion

Anregungen, das juristische Studium in seiner jeweils gegebenen Form partikular zu verändern, gab es jedoch immer wieder und in solcher Zahl, dass inzwischen Abnutzungs- und Abstumpfungseffekte eingetreten sind. Dazu schreibt etwa der Zivilrechtslehrer Georgios Gounalakis: „Die Kritikpunkte, so alt aber berechtigt sie auch sein mögen, man kann und will sie in den zuständigen Kreisen nicht mehr hören. Immer wieder die gleiche Dauernörgelei [...]“. Nun ist wieder einer der Momente gekommen, indem vermehrt eine grundlegende Reform der Juristenausbildung gefordert wird. Nicht zuletzt aufgrund der Wiedergeburt der Rechtsinformatik im Gewand von „Legal Tech“ werden andere Inhalte des Studiums, wie Legal Design, Programmierung/ Datenanalyse für Anwälte, aber auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie der Einsatz digitaler Endgeräte in Klausuren gefordert. Damit einher geht der Wunsch nach einer Juristenausbildung, die daraufsetzt, Normen zu hinterfragen und kreative Analysefertigkeiten zu vermitteln, statt die möglichst schnelle Wiedergabe auswendig gelernter Rechtsprechungsinhalte zu fordern.

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Den vollständigen Artikel können Sie hier weiterlesen.

Verfasst von SH