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Präsidium beschließt verlängerte vorlesungsfreie Zeit vom 18.12.21 bis 9.1.22

Präsidium beschließt verlängerte vorlesungsfreie Zeit vom 18.12.21 bis 9.1.22

© Jakob Richter | Juristische Fakultät Hannover

Die Lage in Niedersachsen und in der Region Hannover ist mit Blick auf die Corona-Pandemie weiterhin ernst: nach wie vor gilt die Warnstufe 2. Erfreulicherweise aber sind die Zahlen nicht so stark gestiegen, wie zunächst noch zu befürchten war.

Wegen der geltenden Warnstufe 2 hat sich das Präsidium entschieden, das kürzlich angekündigte Szenario A greifen zu lassen. Das bedeutet, das die Leibniz Universität Hannover für die Lehre in eine verlängerte vorlesungsfreie Zeit geht: vom 18. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 finden keine grundsätzlich Lehrveranstaltungen in Präsenz statt. 

Dies gilt nicht für Lehrveranstaltungen, deren Entfall in Präsenz sich studienzeitverlängernd auswirken würden wie bspw. Prüfungen. Diese dürfen, finden in Präsenz statt.

Studentische Arbeitsflächen geschlossen

Die studentischen Arbeitsflächen im 14. Stockwerk des Conti-Hochhauses sind im Zeitraum vom 23. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 geschlossen.

Weitere Informationen

Umfassende Informationen zu allen Fragen rund um den Universitätsbetrieb in Pandemiezeiten finden Sie in den zentralen FAQ.

Aktuelle Meldungen der Juristischen Fakultät finden Sie gebündelt unter jura.uni-hannover.de/corona.