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Neu an der Fakultät: Prof. Dr. Tim W. Dornis stellt sich vor

Neu an der Fakultät: Prof. Dr. Tim W. Dornis stellt sich vor

© Jakob Richter | Juristische Fakultät Hannover

Bereits im Wintersemester 2021/22 übernahm Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M. (Stanford) den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für Rechtsinformatik (IRI).

Mit etwas Verspätung möchten wir nun allen, die noch keine Gelegenheit hatten, ihn kennenzulernen, Herrn Dornis in einem kleinen Interview vorstellen:

Offene Einstiegsfrage: Möchten Sie etwas Persönliches über sich preisgeben?

49 Jahre, geboren in Stuttgart, seit mehr als zehn Jahren in Niedersachsen, verheiratet, drei Kinder.

Wo haben Sie studiert und was hat Sie dazu bewegt, ein Jurastudium anzufangen?

Ich habe in Tübingen studiert und promoviert. Zum Masterstudium und in der Post-Doc-Phase war ich mehrfach in den USA. Der besondere Reiz des Jura-Studium lag und liegt für mich in der Herausforderung, aus den systematischen Strukturen des Rechts Ergebnisse zu entwickeln, die den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Hintergründen angemessen sind. Den Blick auf angrenzende Disziplinen, vor allem die Wirtschaftswissenschaften, habe ich während des Studiums in den USA als besonders wichtig und erhellend kennengelernt.

Sie haben in Ihrem Lebenslauf viele spannende Stationen in Deutschland, der Schweiz und den USA. Wie kam es zu Ihrer Zulassung als Rechtsanwalt in New York?

Das Rechtsanwaltsexamen in New York habe ich absolviert, weil ich nach dem Master-Studium ein Verständnis des „gesamten US-Rechts“ erlangen wollte. Das war etwas zu optimistisch: Natürlich konnte selbst eine intensive Vorbereitung auf das „New York Bar Exam“ keinen solchen umfassenden Überblick vermitteln. Aber man erhält einen Einblick in viele Bereiche des US-amerikanischen Rechts – Strafrecht, Verfassungsrecht, Prozessrecht etc. Die Zeit der Vorbereitung auf das Examen war rückblickend außerdem nicht nur eine inhaltlich, sondern auch und vor allem eine persönlich bereichernde Erfahrung – etwa in Selbstdisziplin und in der Auslotung der natürlichen Grenzen des Auswendiglernens. 

Im Wintersemester 2022/23 hatten Sie ein Forschungssemester und haben dies in den USA verbracht. Wo waren Sie genau und womit haben Sie sich in der Zeit befasst?

Ich habe während des Wintersemesters 2022/23 an der Stanford Law School in Kalifornien geforscht. An die Stanford University hatte ich aus meiner Studien- und Post-Doc-Zeit gute Erinnerungen – und vor allem sehr gute Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen. Während des Forschungssemesters habe ich zu verschiedenen Fragen auf dem Gebiet der „Künstlichen Intelligenz“ geforscht – etwa: Kann man KI-Algorithmen rechtlich schützen (und wie)? Wie kommen Verträge unter KI-Einsatz zustande (vor allem bei internationalen Transaktionen)? Welche Regeln gelten, wenn KI-Agenten zur Werbung eingesetzt werden (und ihren eigenen Willen entwickeln)? Wie sollen wir mit der sich abzeichnenden Übermacht der BigTechs umgehen? etc. Stanford und das Silicon Valley sind für die Suche nach Antworten auf diese Fragen der optimale Ort – man arbeitet dort quasi im „Auge des digitalen Sturms“.

Seit Juni 2023 gibt es eine neue Zeitschrift des Beck-Verlags für das Immaterialgüterrecht mit einem Schwerpunkt im Patentrecht - die "GRUR Patent". Sie sind Schriftleiter dieser Zeitschrift. Was fasziniert Sie und was kann die Studierenden am Patentrecht faszinieren? Vor allem: Sollten unsere Studierenden diese Zeitschrift lesen?

Man kann durchaus sagen, dass es sich beim Patentrecht um „den“ Kernbereich des Immaterialgüterrechts handelt. Es regelt den Umgang mit innovativen Leistungen – wir sprechen dann von Erfindungen. Patentrechtliche Fälle und Fragestellungen erstrecken sich über alle Lebensbereiche, angefangen beim Schutz von Alltagsgegenständen gegen Nachahmung (z.B. Werkzeugen oder Küchenutensilien) hin zu großen und komplexen technischen und mechanischen Erzeugnissen (z.B. Motoren oder Maschinen). Das Patentrecht erfasst aber auch den Bereich der Medizin und Pharmazie, etwa bei der Frage des Schutzes von Medikamenten und Impfstoffen. Und selbstverständlich werden praktisch alle digitalen Phänomene unserer Zeit diskutiert, insbesondere mobile Kommunikation und Anwendungen sogenannter Künstlicher Intelligenz. Die Rechtsmaterie ist aber nicht nur praktisch lebendig und abwechslungsreich. Darüber hinaus bietet das Patentrecht für Juristinnen und Juristen ein höchst herausforderndes „juristisches“ Terrain mit komplexen dogmatischen Fragen. Schließlich kann man das Patentrecht als eine der am weitesten „internationalisierten“ Materien des Rechts bezeichnen. Initiativen zur internationalen Vereinheitlichung begannen bereits im 19. Jahrhundert. Rechtsvergleichende Betrachtungen werden seit jeher ganz selbstverständlich betrieben – Patentrechtlerinnen und Patentrechtler aus allen Ländern sprechen deshalb schon lange eine „gemeinsame Sprache“ – ganz selbstverständlich, über alle Grenzen hinweg. Entsprechend sind Patentrechtlerinnen und Patentrechtler in der Praxis auch häufig mit internationalen Fällen befasst. Mit dem Beginn der Arbeit des Einheitlichen Patentgerichts am 1. Juni 2023 ist schließlich erst vor wenigen Wochen eine neue Ära angebrochen: Das Einheitliche Patentgericht und das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung schaffen zum ersten Mal die Möglichkeit, in vielen europäischen Ländern gleichzeitig ein Schutzrecht zu erwerben. Die dabei aufkommenden Rechtsfragen sind faszinierend. Die gesamte Materie wird damit noch um ein Vielfaches spannender. Mit Blick auf alle diese attraktiven Besonderheiten des Patentrechts loht sich der Blick in die „GRUR Patent“ auf jeden Fall, insbesondere für Studierende des Schwerpuntbereichs 7.

Kurz gefragt, kurz geantwortet:

Powerpoint oder Whiteboard?

Je nach Situation.

Auto, Fahrrad oder Öffis?

Alles.

Roman oder Netflix-Serie?

Kino.

Kochen oder kochen lassen?

Am liebsten gemeinsam.

Bier oder Wein?

Kaffee.

Habersack (ehemals Schönfelder) oder Beck-Ausgaben?

BMJ „Gesetze im Internet“.