Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover freut sich, dass Prof. Dr. Malte Kramme zum Sommersemester 2024 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und IT-Recht am Institut für Rechtsinformatik (IRI) übernommen hat.
Für alle, die noch nicht die Gelegenheit hatten, Herrn Professor Kramme kennenzulernen oder in der Vorlesung zu erleben, haben wir ihn nun interviewt:
Offene Einstiegsfrage: Möchten Sie etwas Persönliches über sich preisgeben? Alter? Familienstand? Hobbies?
Ich bin 42 und war auch schon mal verheiratet. Neben Jura begeistern mich Yoga und die indische und fernöstliche Philosophie. Und ich mag Fußball und Skifahren.
Wo haben Sie studiert und was hat Sie dazu bewegt, ein Jura-Studium anzufangen?
Ich hatte in der Schule ein Faible für Sprache und fürs Diskutieren. Deshalb lag Jura nahe. Nach meinem Zivildienst im Krankenhaus habe ich mich auch sehr für Medizin begeistert und stand etwas zwischen den Stühlen. Letztlich habe ich mich für Jura in Osnabrück eingeschrieben, ohne genau zu wissen, was mich erwartet und bin dann dabei geblieben.
Wo liegen Ihre Forschungsschwerpunkte und was fasziniert Sie an diesen Fachbereichen?
Meine Forschungsschwerpunkte liegen auf dem IT-Recht und rechtlichen Fragestellungen rund um die Nachhaltigkeit. Dabei geht es oft um neue gesellschaftliche Herausforderungen, die sich so zum ersten Mal stellen, auf die auch das Recht Antworten geben muss. Ein gutes Beispiel dafür ist die Frage, welche Regeln wir für KI-Systeme und deren Anbieter brauchen. Daneben beschäftigen mich aber auch immer wieder „klassische“ Fragestellungen des Zivil- und Verfahrensrechts, wobei mich da besonders europarechtliche und rechtsvergleichende Aspekte interessieren.
Sie haben im Rahmen ihres Studiums innerhalb des Erasmus-Programms einen sechsmonatigen Auslandsaufenthalt an der Université de Lausanne in der Schweiz absolviert. Wie kam es zur Auswahl dieser Universität und würden Sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms rückblickend weiterempfehlen?
Lausanne ist eine wunderschöne Stadt und wegen der Lage am Genfer See ein extrem reizvoller Ort zum Studieren. Ich konnte dort auch mein Französisch aufpolieren und am dortigen deutschen Lehrstuhl den großen BGB-Schein angehen. Also eine ganz klare Empfehlung!
Für fast drei Jahre waren Sie Rechtsanwalt im Berliner Büro von Linklaters LLP. Im Oktober 2013 entschieden Sie sich für eine wissenschaftliche Karriere und wechselten an die Universität Bayreuth. Wie kam es zu dieser Entscheidung?
Ausschlaggebend war die Lust auf wissenschaftliches Arbeiten mit der damit verbundenen akademischen Freiheit.
Im Jahr 2016 waren Sie Länderberichterstatter für Deutschland zum Thema „Enforcement and Effectiveness of Anti-Discrimination Law“ im Rahmen des Thematic Congress of Comparative Law der International Academy of Comparative Law (IACL) in Montevideo. Wie kam es dazu und wie sieht die Tätigkeit eines Länderberichterstatters aus?
Die IACL erstellt auf ihren Tagungen zu bestimmten Rechtsfragen Studien, die Auskunft darüber geben, was für unterschiedliche Antworten Staaten weltweit auf diese Fragen geben. Dazu werden Länderberichterstatter ernannt. Auf Grundlage von deren Input wird dann ein Generalbericht erstellt, der Unterschiede, Gemeinsamkeiten und vielleicht regulatorische Trends sichtbar macht. Die einzelnen Länderberichterstatter werden von den nationalen Mitgliedsorganisationen ernannt. In Deutschland von der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.
Kurz gefragt, kurz geantwortet:
Auto, Fahrrad oder Öffis?
Meistens Öffis.
Roman oder Netflix-Serie?
Eher Netflix.
Kochen oder kochen lassen?
Vor allem essen, auch selbst Gekochtes.
Bier oder Wein?
Bier.
Habersack oder Beck-Ausgaben?
Beck-Ausgaben. Für das Nachsortieren des Habersack fehlt mir einfach die Geduld. Aber im Studium ist es eine lohnende Arbeit, wenn man sich so über die Jahre sinnvolle Paragraphenverweise erarbeiten kann.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Kramme für das Interview!