Am 02. Mai 2023 begrüßte InterAct Law e.V. als Gast Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, neben vielen Tätigkeiten insbesondere Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften. Interessierte können sich einen Eindruck von seinen weiteren zahlreichen Tätigkeiten und Veröffentlichungen auf der Website seines Lehrstuhls an der Universität Göttingen verschaffen.
Professor Ambos hielt an diesem Abend seinen Vortag zum „Nationalsozialistischen Strafrecht", welcher sich nicht nur eines deutschlandweiten Interesses erfreut. Vielmehr präsentierte Herr Ambos seine Untersuchung zum nationalsozialistischen Strafrecht unter anderem bereits an der University of California School of Law, der Rutgers Law School, der Academia Mexicana de Ciencias Penales und der Universidade de Lisboa. Dem Vortrag liegt seine gleichnamige Veröffentlichung im Nomos Verlag zugrunde, die als Open-Access-Publication frei verfügbar ist.
In seinem Vortrag zeigte Professor Ambos eindrücklich die Kontinuitäten des für das nationalsozialistischen Strafrechts notwendigen Gedankenguts auf. Seine These, dass "das NS-Strafrecht weder aus dem Nichts kam noch nach 1945 völlig verschwunden ist“, wurde schockierend greifbar, indem Herr Ambos allen Zuhörer*innen unter anderem die Lebensgeschichten und Wirkkreise einiger der bekanntesten Hochschullehrer der damaligen Zeit näherbrachte. Anhand seiner Exegese von Texten von Dahm oder auch Schaffstein zeigte er deutlich, wie bereits vor der nationalsozialistischen Machtergreifung das "rationalistische-individualistische Denken" auf strafrechtlichem Gebiet mittels des Nationalsozialismus überwinden wurde und sich nach der Machtergreifung Stück für Stück zum totalen rassistischen Volks- und Führerstaat mit seinem gesetzesgleichen Führerbefehl fortentwickelte. Am Ende seines zweistündigen Vortrags und einer ausführlichen Fragerunde hatten alle Zuhörer*innen einen Einblick darin enthalten, wie erschreckend schnell eine Gesellschaft eine Abkehr vom liberalen "Rechtsgutsverletzungsstrafrecht" hin zum "Gesinnungsstrafrecht" durchlaufen konnte und sich auch juristisch bereitwillig einem totalen Staat preisgab.
Das InterAct Law-Team bedankt sich bei den zahlreichen Zuhörer*innen, die dem Vortrag vor Ort oder im Livestream auf YouTube beigewohnt haben sowie für die vielen Fragen, die den Verein erreichten.
Über InterAct Law e.V.
InterAct Law e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und fördert den Austausch zwischen Jurastudierenden und Expert*innen. Dies gelingt InterAct Law e.V. durch unterschiedliche Veranstaltungsformate. Unter Anderem hat sich InterAct Law e.V. das Ziel gesetzt, durch die Erweiterung des Veranstaltungsangebotes einen Beitrag zu der Würdigung des § 5a Abs. 2 S. 3 letzter Hs. Alt. 1 DRiG zu leisten. Ein erster Schritt auf diesem Weg gelang dem Verein, als die Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ vom 08.06.2022 bis zum 29.08.2022 am Campus zu Gast war. Fortsetzungen entsprechender Formate sind in Planung.