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LL.M.-Studiengang im IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums: Bewerbung bis 15. Juli zum WiSe 2020/21

LL.M.-Studiengang im IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums: Bewerbung bis 15. Juli zum WiSe 2020/21

© Finn Winkler | Juristische Fakultät Hannover

Studieninteressierte können sich ab sofort zum Wintersemester 2020/21 für den postgradualen Masterstudiengang IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums (LL.M.) bewerben.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen sind ausschließlich online einzureichen. Sie erhalten hier Zugriff auf das Online-Formular.

Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2020. Alle weiteren Informationen sowie die einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Website des Studiengangs.

Bewerben können sich Studierende aus Deutschland samt erstem Staatsexamen mit einem Abschluss von mindestens "befriedigend". Alternativ reicht der Abschluss eines LL.B. mit mindestens 180 Leistungspunkten. Studierende, die außerhalb von Deutschland kommen, brauchen ein anerkanntes Jura Studium, das mit dem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Des Weiteren müssen bestimmte Sprachkenntnisse vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.  

Über den Studiengang

Der LL.M.-Studiengang im IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums ist ein auf ein Jahr angelegter postgradualer Studiengang, der mit dem akademischen Grad "Master of Laws (LL.M.)" abgeschlossen wird.

Angeboten wird er seit dem Wintersemester 1999/2000 im Rahmen des European Legal Informatics Study Programme (EULISP) vom Institut für Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. In das Studienjahr integriert ist ein Auslandsaufenthalt an einer der elf europäischen Partneruniversitäten des EULISP-Verbundes. Betreut wird der Studiengang vom Institut für Rechtsinformatik. Er ist der älteste postgraduale Studiengang in diesem Fachgebiet in Deutschland.

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