Am 23. Mai 2022 hielten Herr Alexander Peetz sowie Herr Andreas Faber im Rahmen der Vorlesung Kapitalmarktrecht II (Schwerpunktbereich 3 – Handel, Wirtschaft und Unternehmen) auf Einladung von Frau Prof. Dr. Petra Buck-Heeb und der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht einen Gastvortrag zum Thema „Investmentgeschäfte – Fonds, Asset Management, Kapitalverwaltungsgesellschaft“. Herr Peetz und Herr Faber leiten bei der Warburg Invest AG, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft der Warburg Gruppe, jeweils die Abteilungen Compliance & Legal sowie Kundenbetreuung/Administration.
Dass das Thema Investmentgeschäfte aus volkswirtschaftlicher Sicht besondere Bedeutung hat, wird klar, wenn man sich allein das verwaltete Fondsvolumen in Deutschland anschaut, welches rund vier Billionen Euro beträgt, die wiederum zu einem großen Teil auf institutionelle Investoren entfallen. Strukturell unterscheiden sich im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Privatanleger und institutionelle Investoren darin, dass Letztere der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Augenhöhe begegnen und von einer Informationssymmetrie der Beteiligten auszugehen ist, da sich hier als Anlegergruppen bspw. Banken und Versicherungen wiederfinden. Gleichwohl verweisen die speziellen Regelungen nach dem KAGB oft auch auf die „allgemeinen“ Normen, z.B. die wertpapierhandelsrechtlichen Wohlverhaltenspflichten.
Dass die aufsichtsrechtliche Regulierung in einem Spannungsverhältnis zur unternehmerischen Gestaltungsfreiheit steht, machten die Referenten an verschieden Stellen des Vortrags mit praktischen Beispielen deutlich. So wird das Betreiben von Investmentgeschäften durch unterschiedliche Gesetze auf verschiedenen Ebenen (Level 1, 2 und 3) reguliert. Insofern besteht die „Kunst“ darin, innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen den möglichen Gestaltungsspielraum zu nutzen und so den wirtschaftlichen Interessen der Investoren Rechnung zu tragen. Dass die Folgen einer möglichen Nichtbeachtung der Grenzen massiv sind, unterstrichen Herr Peetz und Herr Faber. Sie gingen auf mögliche Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden ein, die von finanziellen Sanktionen über die Verweigerung der Bestellung von Geschäftsleitern oder gar zum Entzug der Erlaubnis zum Betrieben der Geschäfte reichen können.
Abgerundet wurde die „Theorie“ der kollektiven Vermögensverwaltung praktisch anhand des operativen Geschäftsbetriebs bzw. der Organisation der Funktionsbereiche der Warburg Invest AG. Durch die Vortragsart als Tandemvortrag, wonach Herr Peetz bzw. Herr Faber ihre jeweils rechtliche bzw. wirtschaftliche Sicht vorgetragen haben, wurden die Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Recht besonders deutlich hervorgehoben. Dies machte den Vortrag nicht zuletzt umso spannender. Schlussendlich betonten die Vortragenden die vielfältigen, interessanten Arbeitsmöglichkeiten bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, die sich Juristinnen bzw. Juristen bieten.
Verfasst von Apostolos Mitsios.
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