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Dr. iur. Karsten Scholz zum Honorarprofessor an der Leibniz Uni Hannover ernannt

Dr. iur. Karsten Scholz zum Honorarprofessor an der Leibniz Uni Hannover ernannt

Am Freitag, dem 26. Februar wurde Herr Dr. Karsten Scholz vom Präsidenten der Leibniz Universität, Herrn Universitätsprofessor Dr. Volker Epping, zum Honorarprofessor ernannt. Die Leibniz Universität Hannover würdigt damit - auf Vorschlag der Juristischen Fakultät - die wissenschaftliche Leistung und das große Engagement von Herrn Dr. Scholz als langjähriger Lehrbeauftragter der Fakultät in Studium und Lehre.

Herr Dr. Scholz studierte Rechtswissenschaften in Göttingen. Von 1989 bis 1990 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erwin Deutsch an der Forschungsstelle für Arzt- und Arzneimittelrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. 1994 promovierte Herr Scholz mit einer Arbeit zum Thema "Der Begriff der Zumutbarkeit im Deliktsrecht". Seit 2000 ist er Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen.

In der Lehre engagiert sich Herr Dr. Scholz bereits seit 2005 an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Sowohl in der anwaltsorientierten Ausbildung, dem ADVO-Zertifikatsstudium, als auch im Rahmen der Schwerpunktausbildung bietet Herr Dr. Scholz Veranstaltungen zum Sozialversicherungsrecht, insbesondere dem Krankenversicherungsrecht.

Die Juristische Fakultät freut die aktuellen und kommenden Fragestellungen zum Medizin- und Sozialrecht noch intensiver in Forschung und Lehre bearbeiten zu können. Im Namen der Fakultät begrüßt das Dekanat Herrn Honorarprofessor Dr. Scholz recht herzlich als Mitglied im Professorium und wünscht weiterhin viel Erfolg bei der Tätigkeit in Theorie und Praxis. 

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