Im Zuge des "Lockdowns" zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sah sich das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen (LJPA) gezwungen, mündliche Prüfungen und Aufsichtsarbeiten im Rahmen der ersten Pflichtfachprüfung ("erstes Staatsexamen") zunächst bis auf Weiteres auszusetzen. Nunmehr werden die Prüfungen wie folgt wieder aufgenommen:
Für die erste und zweite Staatsprüfung gilt daher folgendes:
Mündliche Prüfungen werden ab dem dem 22. Mai 2020 wieder aufgenommen. Dabei werden zunächst die Prüfungen, die ursprünglich für März 2020 angesetzt waren, nachgeholt. Die Prüfungen können auch samstags stattfinden. Zuschauer und Begleitpersonen sind nicht zugelassen. DIe Prüflinge erhalten die Ladungen rechtzeitig per Post.
Die Aufsichtsarbeiten des ausgefallenen April-Durchgangs werden in einem außerordentlichen Prüfungsdurchgang im Juni 2020 nachgeholt. Die genauen Termine finden Sie hier.
Prüflinge erhalten durch das LJPA alle relevanten Informationen zugesandt und werden zu gegebener Zeit schriftlich zu den Aufsichtsarbeiten geladen.
Sofern der außerplanmäßige Juni-Durchgang komplikationslos verläuft, kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden mündlichen Prüfungen ab dem 01. Novermber 2020 stattfinden werden.
Abbruch von Praktika
Mussten Praktika infolge der Corona-Krise abgebrochen werden, sollten diese nach Möglichkeit zu gegebener Zeit bei derselben Einsatzstelle fortgesetzt werden. Derart zweigeteilte Praktika werden anerkannt.
Praktika, die drei Wochen oder länger angedauert haben und am 20.03.20 wegen „Corona“ vorzeitig beendet wurden, gelten ab sofort als vollständig erbracht. Sie müssen nicht nochmals schriftlich vom LJPA anerkannt werden. Praktika mit einer kürzeren Laufzeit als drei Wochen müssen zu gegebener Zeit ergänzt werden.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Das LJPA hat eine Website eingerichtet, auf der Sie über Einzelheiten und die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.