Die Fakultät hat im Rahmen ihrer letzten Fakultätsratssitzung infolge der Corona-Pandemie eine Reihe von Änderungen einstimmig beschlossen, die die Zwischenprüfungs- und die jeweiligen Studienordnungen betreffen. Die Änderungen wurden zusammen mit den Mitgliedern des Fakultätsrats (also den Professorinnen und Professoren, den studentischen Vertreterinnen und den Vertreterinnen und der Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) entwickelt und beschlossen. Sie sind mit dem Tag der Veröffentlichung im Verkündungsblatt wirksam.
Ziel der Änderungen ist, den neuen Bedingungen auf Grund der Pandemie gerecht zu werden. Sie sollen es den Studierenden ermöglichen, unter guten Bedingungen ihr Studium fortzusetzen und Sie während dieses besonderen Semesters bestmöglich zu unterstützen.
Zwischenprüfung:
- § 5 Abs. 5 ZwPrO: Das Sommersemester 2020 wird für die Berechnung der Zwischenprüfungsfrist nicht berücksichtigt.
Praktisch bedeutet dies, dass Sie – ohne einen Antrag stellen zu müssen – ein Semester länger Zeit haben, die Zwischenprüfungsleistungen zu erbringen. - § 16 Abs. 1 S. 2 ZwPrO: Aufgrund eines Beschlusses des Fakultätsrates können aus wichtigem Grund anstelle von Klausuren auch andere Prüfungsformen oder Ersatzleistungen angeboten werden.
Auf dieser Grundlage hat der Fakultätsrat mittlerweile beschlossen, dass die Abschlussklausuren im Rahmen der Zwischenprüfung im SoSe 2020 vollständig durch Kurzarbeiten ersetzt werden. „Kurzarbeiten“ werden von zuhause geschrieben. Sie ähneln vom Umfang in etwa einer Klausur. Sollten keine regulären Klausuren stattfinden, erhalten Sie weitere Informationen von uns.
Update: Änderungen der Zwischenprüfungsordnung beschlossen
Das Niedersächsische Justizministerium hat in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur den Antrag der Juristischen Fakultät vom 24.4.2020 auf Änderung der Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) genehmigt.
Die Änderungen wurden nun im Verkündungsblatt der Leibniz Universität Hannover vom 18.05.2020 bekannt gegeben und sind damit ab sofort wirksam. Die Zwischenprüfungsordnung in der geänderten Fassung finden Sie hier.
Wiederholungsklausuren zum Grundkurs Strafrecht I und III
Die Klausuren zum Grundkurs Strafrecht I und III werden als Kurzarbeiten geschrieben. Der jeweilige Termin wird mindestens mit zwei Wochen Vorlaufzeit bekannt geben. „Kurzarbeiten“ werden von zuhause geschrieben. Sie ähneln vom Umfang in etwa einer Klausur. Da die Kurzarbeiten von zuhause ohne Überwachung geschrieben werden, ähneln sie mit Blick auf die Hilfsmittelregelungen den Hausarbeiten. Weitere Informationen zum Ablauf (und auch zu den Wiederholungsklausuren im Sachenrecht I und II) werden rechtzeitig folgen.
Studienordnung (vor allem relevant für die "Großen Übungen"):
- § 15 StudO: Aufgrund eines Beschlusses des Fakultätsrates können die nach dieser Ordnung vorgesehenen Leistungsnachweise aus wichtigem Grund in alternative Prüfungsformen umgewandelt, in der Anzahl der zu erbringenden Teilleistungen reduziert oder in Ersatzleistungen umgewandelt werden.
Der Fakultätsrat hat sich dazu entschieden die Klausuren in den „Großen Übungen“ durch die oben beschriebenen Kurzarbeiten zu ersetzen. Es werden pro Großer Übung vier Kurzarbeiten angeboten, von denen Sie jeweils zwei Kurzarbeiten bestehen müssen.
Auch hier gilt, „Kurzarbeiten“ werden von zuhause geschrieben. Sie ähneln vom Umfang in etwa einer Klausur. Da die Kurzarbeiten von zuhause ohne Überwachung geschrieben werden, ähneln sie mit Blick auf die formalen Vorgaben sowie den Hilfsmittelregelungen (für Details weiter unten) den Hausarbeiten. Die Kurzarbeiten werden zu festgelegten Zeitenpunkten über Stud.IP und die Website bereitgestellt. Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen eine feste Bearbeitungszeit zu. Danach müssen Sie die Kurzarbeit per Mail ausschließlich an die unten genannten Mailadressen zurücksenden (maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs). Studierende, die einen Nachteilsausgleich in Form einer Fristverlängerung beantragen möchten, müssen sich hierfür mit einem begründeten Antrag an den jeweiligen Übungsleiter wenden.
- Wir haben uns für Kurzarbeiten und die nachstehen Termine entschieden, da ab Ende Juni (nach Pfingsten) zentral alle Klausuren des Wintersemesters 19/20 (die nicht mehr geschrieben werden konnten) nachgeholt werden sollen. Da diese Klausuren Vorrang genießen, wäre es nicht mehr möglich gewesen, alle Klausuren der Großen Übungen im SoSem 2020 anzubieten, ohne, dass diese weit in die vorlesungsfreie Zeit gereicht und sich somit mit der Bearbeitungszeit für die Hausarbeiten und Praktikumszeiten überschnitten hätten.
Update: Änderungen der Studienordnung beschlossen
Der Dekan der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat in Eilkompetenz am 24.04.2020 die Änderung der nachstehenden Ordnung beschlossen. Der Präsident hat in Eilkompetenz die Änderung der Ordnung am 24.04.2020 genehmigt.
Die Studienordnung in der geänderten Fassung finden Sie hier.
Hinweise zu den Klausuren der "Großen Übungen":
Hinweise | Große Übung im Strafrecht | Große Übung im Öffentlichen Recht | Große Übung im Zivilrecht |
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Bearbeitungszeit | 24 Stunden | 5 Stunden | 5 Stunden |
Umfang | Maximal 20.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) für das reine Gutachten (d.h. ohne Deckblatt, Eigenhändigkeits-erklärung etc.), Überschreitungen können zu Punktabzug führen. Schriftart Times New Roman, Schriftgröße 12, 1,5facher Zeilenabstand, 1/3 Rand | Nicht mehr als 22.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) für das reine Gutachten (d.h. ohne Deckblatt, Eigenhändigkeits-erklärung etc.), Überschreitungen können zu Punktabzug führen. Schriftgröße 12, 1,5facher Zeilenabstand, 1/3 Rand | Orientierungswert zum Umfang der Ausarbeitung wird mit Ausgabe der Kurzarbeit zur Verfügung gestellt. |
Vorlage | Finden Sie in der jeweiligen Stud.IP Veranstaltung unter Dateien. Es wird dringend empfohlen, die Vorlage zu nutzen. | ||
Quellenangaben | Grundsätzlich keine Quellenangaben, außer bei Direktzitaten oder größeren kopierten Textpassagen. Nicht bei Definitionen. | ||
Literaturverzeichnis | Es muss kein Literaturverzeichnis erstellt werden. | ||
Sachverhalt | Der Sachverhalt muss nicht eingefügt werden. | ||
Inhaltsverzeichnis | Es muss kein Inhaltsverzeichnis erstellt werden. | ||
Dateiformat | PDF UND Word oder OpenOffice-Dokument. | ||
Format zur Benennung der Dateien | Matrikelnummer_ Kurzarbeit_Name der Übung Bsp.: 12345678_3. Kurzarbeit_Übung im Strafrecht | Matrikelnummer_ Kurzarbeit_Name der Übung Bsp.: 12345678_2. Kurzarbeit_Übung im Öffentlichen Recht | GÜ Nummer der Klausur_Matrikelnummer Bsp.: GÜ1_12345678 |
Eigenhändigkeits-erklärung und Einwilligung zur Plagiatsprüfung | Eigenhändigkeitserklärung und Einwilligungserklärung zur Plagiatsprüfung für Kurzausarbeitungen Wichtig: Nur mit Matrikelnummer unterzeichnen! Möglich ist bspw.: 1) Eingescannte Unterschrift mit Matrikelnummer als Bild in das Dokument einfügen oder |
Die Abgabe der Kurzarbeit erfolgt ausschließlich per Mail an die folgenden Mailadressen:
- In der Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene an: klausur-sr@jura.uni-hannover.de
- In der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene an: klausur-or@jura.uni-hannover.de
- In der Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschritten an: klausur-zr@jura.uni-hannover.de
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail. Verspätet eingegangene Arbeiten werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Die Kurzarbeiten werden an folgenden Tagen geschrieben:
KW | Datum | Fach | Ausgabe | Bearbeitungszeit | Abgabe (maßgebend ist der Eingang per Mail) |
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19 | 08. Mai 2020 | 1. Klausur Strafrecht | 9 Uhr | 24h | 9. Mai, 9 Uhr |
20 | 15. Mai 2020 | 1. Klausur ÖffR | 9 Uhr | 5h | 15. Mai, 14 Uhr |
21 | 22. Mai 2020 | 1. Klausur BGB | 9 Uhr | 5h | 22. Mai, 14 Uhr |
22 | 29. Mai 2020 | 2. Klausur Strafrecht | 9 Uhr | 24h | 30. Mai, 9 Uhr |
23 | Pfingstunterbrechung (05.06.2020) | ||||
24 | 12. Juni 2020 | 2. Klausur ÖffR | 9 Uhr | 5h | 12. Juni, 14 Uhr |
25 | 19. Juni 2020 | 2. Klausur BGB | 9 Uhr | 5h | 19. Juni, 14 Uhr |
26 | 26. Juni 2020 | 3. Klausur Strafrecht | 9 Uhr | 24h | 27. Juni, 9 Uhr |
27 | 03. Juli 2020 | 3. Klausur ÖffR | 9 Uhr | 5h | 03. Juli, 14 Uhr |
28 | 10. Juli 2020 | 3. Klausur BGB | 9 Uhr | 5h | 10. Juli, 14 Uhr |
29 | 17. Juli 2020 | 4. Klausur Strafrecht | 9 Uhr | 24h | 18. Juli, 9 Uhr |
30 | 24. Juli 2020 | 4. Klausur ÖffR | 9 Uhr | 5h | 24. Juli, 14 Uhr |
31 | 31. Juli 2020 | 4. Klausur BGB | 9 Uhr | 5h | 31. Juli, 14 Uhr |
Bachelor- und Masterstudiengänge:
- Auch für die Ordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät wurden Änderungen beschlossen. Hier dürfen ebenfalls von den in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgelegten Prüfungsformen abweichende Prüfungsformen festgelegt werden.
- Für Studierenden der Studiengänge „LL.B. Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums“ und „LL.M.-Studiengang im IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums“ gilt zudem:
Soweit die Erbringung von Studienleistungen und/oder der Erwerb von Leistungsnachweisen im Ausland vorgesehen ist, können diese durch Anordnung der Studiengangsverantwortlichen aus wichtigem Grund durch die Erbringung von Studienleistungen und den Erwerb von Leistungsnachweisen in vergleichbarem Umfang im Inland ersetzt werden; dabei kann auch die Prüfungsform geändert werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn aufgrund von Einreisebeschränkungen, örtlicher Quarantänemaßnahmen, eingeschränkter Verfügbarkeit von Reiseverbindungen oder anderer erheblicher Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie das Studium im Ausland nicht oder nicht genügend betrieben werden kann oder aufgrund unsicherer oder unklarer medizinischer Versorgung im Zielstaat die Absolvierung des Auslandsaufenthalts nicht zumutbar erscheint. Die Entscheidung über die Ersetzung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Studiengangsverantwortlichen. Dabei kann auch der Verweis auf einen Auslandsaufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt als Alternative zu der Ersetzung der Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland durch Leistungen im Inland berücksichtigt werden, um die Ziele des internationalen Austauschs im Rahmen der Programme zu wahren.
Weitere Hinweise zum Sommersemester 2020.
Informationen zum Ablauf des Online-Sommersemester 2020 finden Sie hier.
Alle Hinweise zu den Einschränkungen durch das Corona-Virus finden Sie hier.